AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Menz AG, Malerei
Zuchwilstrasse 6, 4542 Luterbach

 Version vom 16. November 2022

 

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge, welche die Menz AG, Malerei mit Personen oder Unternehmen (nachfolgend «Kunden») betreffend Maler- und Gipserarbeiten abschliesst. Sie bilden einen integrierten Bestandteil der Werkverträge und regeln die Rechte und Pflichten der Menz AG, Malerei und ihrer Kunden.

1.3 Die Menz AG, Malerei kann die vorliegenden AGB jederzeit ändern oder ergänzen. Die neueste Fassung wird jeweils im Internet unter https://menz.ch/agb veröffentlicht.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS UND NACHTRÄGLICHE AUFTRAGSÄNDERUNGEN

2.1 Offerten der Menz AG, Malerei bleiben ab dem Ausstelldatum 3 Monate verbindlich, sofern keine kürzere Frist vereinbart wurde. Erfolgt keine schriftliche oder mündliche Annahme des Kunden innert dieser Frist, ist die Menz AG, Malerei nicht mehr an die Offerte gebunden.

2.2 Ein verbindlicher Werkvertrag zwischen der Menz AG, Malerei und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte innert Frist gemäss Ziff. 2.1 schriftlich oder mündlich annimmt oder durch Unterzeichnung eines schriftlichen Werkvertrages durch beide Parteien.

2.4 Änderungen der vereinbarten Werkleistungen durch den Kunden sind nach Annahme der Offerte oder Unterzeichnung eines schriftlichen Werkvertrages nur noch möglich, wenn die Menz AG, Malerei dem ausdrücklich zustimmt. Allfällige Mehrkosten von nachträglichen Änderungswünschen werden dem Kunden zusätzlich zur ursprünglich vereinbarten Vergütung verrechnet.

 

3. PREISE

3.1 Preisangaben in Offerten gelten als unverbindliche Schätzung des Aufwandes, sofern in der Offerte nicht ausdrücklich ein fester Preis angegeben wird.

3.2 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht. Diese wird jeweils separat ausgewiesen.

3.3 Zusätzliche Leistungen, welche nicht ausdrücklich in der Offerte oder im schriftlichen Werkvertrag enthalten sind, müssen vom Kunden – auch bei Vereinbarung eines Pauschal- oder Globalpreises – separat vergütet werden. Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Mehrvergütung richtet sich nach Kosten und Aufwand der Menz AG, Malerei, sofern nichts anderes vereinbart wird.

3.4 Die Mindestvergütung für Kleinaufträge beträgt CHF 150.00, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

 

4. ZAHLUNGSKONDITIONEN

4.1 Nach Ausführung der vereinbarten Werkleistungen werden diese von der Menz AG, Malerei in Rechnung gestellt. Die Vergütung ist vom Kunden innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum auf das Konto der Menz AG, Malerei zu überweisen.

4.2 Vor Beendigung der vereinbarten Werkleistungen ist die Menz AG, Malerei jederzeit berechtigt für bereits geleistete Arbeit Akontorechnungen zu stellen. Auch diese sind vom Kunden innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

 

5. AUSFÜHRUNG DER VEREINBARTEN WERKLEISTUNGEN UND ABNAHME

5.1 Die Menz AG, Malerei ist befugt, für die Erfüllung der von ihr zu erbringenden Leistungen einen Subunternehmer beizuziehen, sofern dies die Parteien schriftlich oder mündlich vereinbart haben. Betrifft die Beiziehung eines Subunternehmers nur einen unwesentlichen Teil der Arbeiten und wird dadurch die vertragsgemässe Ausführung der Arbeiten nicht beeinträchtigt, so ist die Menz AG, Malerei auch ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden befugt, einen Subunternehmer beizuziehen.

5.2 Ablieferfristen gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.

5.3 Nach Fertigstellung der vereinbarten Werkleistung zeigt die Menz AG, Malerei dem Kunden die Beendigung der Arbeiten mündlich oder schriftlich an. Auf Verlangen des Kunden oder der Menz AG, Malerei erfolgt innert 30 Kalendertagen nach Anzeige der Vollendung vor Ort eine Abnahme der Werkleistung mittels gemeinsamer Prüfung des Werks und Ausstellung eines schriftlichen Abnahmeprotokolls. Unterbleibt nach Anzeige der Vollendung die gemeinsame Prüfung des Werks innert 30 Kalendertagen deswegen, weil entweder keine der Parteien die Prüfung verlangt oder der Kunde die notwendige Mitwirkung unterlässt, so gilt das Werk mit Ablauf dieser Frist dennoch als abgenommen.

 

6. PFLICHTEN DES KUNDEN

6.1 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Menz AG, Malerei sowie von ihr beigezogene Dritte gemäss vorgängiger Absprache Zugang zum Grundstück haben, auf dem die Werkleistung durchgeführt werden soll.

6.2 Der Kunde stellt sicher, dass vor Ort genügend Platz für die Lagerung der zur Auftragsausführung notwendigen Materialien der Menz AG, Malerei bzw. der von ihr beigezogenen Dritten zu Verfügung steht. Ebenfalls stellt der Kunde sicher, dass vor Ort Wasser und Strom, soweit zur Auftragsausführung erforderlich, sowie eine Toilette (Toi Toi) zur Verfügung stehen. Sollte die Sanitäre Einrichtung nicht zur Verfügung stehen, stellen wir Ihnen ein Toi-Toi für max 65.-Fr pro Woche zur Verfügung.

 

7. INSTANDHALTUNGSANLEITUNG

7.1 Eine Instandhaltungsanleitung, welche aufzeigt, wie das abgelieferte Werk sachgerecht zu unterhalten ist, kann auf der Webseite unter https://malerei-menz.ch/instandhaltung/  heruntergeladen werden. Ein entsprechender Hinweis findet sich auch auf der Offerte und der Rechnung des Kunden. Damit wird sichergestellt, dass der Kunde weiss, welche Massnahmen zur Erhaltung bzw. Verlängerung der Gebrauchstauglichkeit des abgelieferten Werks notwendig sind. Für Schäden infolge unsachgerechtem Unterhalt oder natürlicher Abnützung übernimmt die Menz AG, Malerei daher keine Haftung (vgl. nachfolgende Ziff. 8.3 und 8.4).

 

8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

8.1 Der Kunde hat die ausgeführten Arbeiten umgehend nach deren Fertigstellung zu prüfen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 30 Kalendertagen seit der Fertigstellung der Arbeiten schriftlich oder per E-Mail der Menz AG, Malerei mitzuteilen. Bei Nichteinhalten dieser Frist gilt die Werkleistung als genehmigt und es bestehen keine Gewährleistungsansprüche mehr.

8.3 Farbtonveränderungen und Verschmutzungen infolge des natürlichen Alterungsprozesses sowie der natürlichen Witterungseinflüsse (Regen, Wind, Hagel usw.) stellen keine Mängel in diesem Sinne dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber der Menz AG, Malerei.

8.4 Schäden infolge unsachgerechter Behandlung des Werks durch den Kunden stellen ebenfalls keine Mängel in diesem Sinne dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber der Menz AG, Malerei.

8.5 Die Ansprüche des Kunden wegen Mängel des Werks verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach der Abnahme des Werks.

8.6 Die Haftung der Menz AG, Malerei gegenüber dem Kunden ist auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Jede weitergehende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere für direkte oder indirekte Mängelfolgeschäden, wird hiermit, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Diese Wegbedingung der Haftung gilt auch für die vertragliche und ausservertragliche Haftung der Menz AG, Malerei im Zusammenhang mit Schäden, welche auf Handlungen oder Unterlassungen der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Hilfspersonen der Menz AG, Malerei zurückzuführen sind, sowie für die persönliche vertragliche und ausservertragliche Haftung dieser Personen.

 

9. BILDRECHTE UND WERBUNG

9.1 Die Menz AG, Malerei ist berechtigt, nach vorgehender mündlicher Zustimmung des Kunden, von sämtlichen Werkleistungen Fotoaufnahmen zu machen und diese zu Werbezwecken zu verwenden. Stimmt ein Kunde der Aufnahme von Fotos zu, so erklärt er sich auch damit einverstanden, dass diese zu Werbezwecken veröffentlicht werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

9.2 Die Menz AG, Malerei ist berechtigt, während der Bauphase vor Ort eine Reklametafel anzubringen, sofern es die örtlichen Gegebenheiten erlauben.

 

10. DATENSICHERHEIT UND DATENSCHUTZ

10.1 Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen zum Zweck der Vertragsabwicklung und der Pflege von Kundenbeziehungen (inkl. Marketingmassnahmen).

10.2 Die Weitergabe personenbezogener Daten der Kunden an Dritte erfolgt ausschliesslich an allfällige im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner wie z. Bsp. an ein beigezogenes Subunternehmen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten auf das für die Vertragsabwicklung erforderliche Minimum. Eine weitergehende Weitergabe von Kundendaten an Drittpersonen erfolgt nicht.

10.3 Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden.

 

11. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

11.1 Die Vertragsparteien wählen für allfällige Streitigkeiten aus ihrem Rechtsverhältnis den Gerichtsstand des statutarischen Sitzes der Menz AG, Malerei, soweit gesetzlich zulässig. Die Menz AG, Malerei ist jedoch berechtigt, jedes für den Kunden zuständige Gericht anzurufen.

11.2 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

 

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